deutscher Jurist; Bundesverfassungsrichter 1951-1977; langjähr. Vors. im III. Zivilsenat am Bundesgerichtshof
* 22. Mai 1909 Neustadt
† 19. Januar 1994 Karlsruhe
Herkunft
Paul Heinrich Willi Geiger, kath., war Lehrersohn aus Neustadt/Weinstraße in der Pfalz. Der Vater wurde als Zentrumsmitglied von den Nazis aus dem Schuldienst entfernt.
Ausbildung
Nach dem Abitur am humanistischen Gymnasium Pirmasens (1929) studierte er Rechtswissenschaften in München und Würzburg und promovierte zum Dr. jur.
Wirken
Nach Ablegung des Referendar- und des Assessorexamens war G. im Justizdienst tätig. Als Landgerichtsrat (ab 1938) hat G. am Landgericht und daneben zeitweise beim Oberlandesgericht Bamberg Dienst getan. Seit Anfang 1940 leitete er die Referendarausbildung und war u. a. Mitglied des Prüfungsamtes für die im Kriege vereinfachte Zweite Staatsprüfung. 1941 wurde G. Soldat und geriet bei Kriegsende in Gefangenschaft. Eine Verwundung führte zur relativ frühen Entlassung aus der Gefangenschaft.
Im Aug. 1947 kehrte G. als Landgerichtsrat beim Oberlandesgericht Bamberg in den Justizdienst zurück. Seit Febr. 1949 Oberlandesgerichtsrat, arbeitete er in Bamberg eng mit Thomas Dehler, dem Präsidenten des OLG, zusammen. Als Dehler (FDP) in Adenauers Kabinett Bundesjustizminister wurde, ging auch G. 1949 nach Bonn und übernahm im Ministerium das Verfassungsreferat. Er versah in dieser Zeit auch einen Lehrauftrag für öffentliches Recht an der Universität Würzburg. ...